Interview mit 1. Vors. Markus Landsmann zum neuen Bayerischen Jagdgesetz

Neues Bayerisches Jagdgesetz, das voraussichtlich zum 01.04.2026 in Kraft treten soll.
Fragen stellt Patrick Fuchs vom Straubinger Tagblatt und Antworten hierzu gibt Markus Landsmann, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Straubing Stadt und Land im Bayerischen Jagdverband (BJV) und Mitglied im Präsidium des BJV

1. Herr Landsmann, was genau soll sich mit dem Jagdrecht 2026 ändern – und was ist aus Ihrer Sicht der wichtigste Punkt dabei?
Die Reform des bayerischen Jagdgesetzes ist seit Jahren überfällig. Leider hat sich in der Vergangenheit das zuständige Landwirtschaftsministerium nicht an Änderungen herangewagt. Seit die Zuständigkeit für die Jagd in Bayern beim Wirtschaftsministerium und somit bei Staatsminister Hubert Aiwanger, MdL liegt, wurden endlich notwendige Schritte eingeleitet. Dabei geht es unter anderem um die Anpassung der Jagdzeiten bei einzelnen Wildarten wie Dachs, Steinmarder, Ringeltaube sowie Grau- und Kanadagans und um die Aufnahme von Wolf und Goldschakal als neue Wildarten in das bayerische Jagdrecht. Außerdem sollen zukünftig neue Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht mehr automatisch zu befriedeten Bezirken zählen, sondern nur noch auf Antrag. Es werden auch Regelungen eingeführt, die den Landwirten bzw. Lohnunternehmern mehr Rechtssicherheit bei der Kitz- und Wildtierrettung geben sollen, wie z. B. das Überfliegen von Acker- bzw. Grünlandflächen mit der Drohne oder das Nottöten von durch Mähmaschinen schwer verletztem Wild durch den Flächenbewirtschafter oder von ihm beauftragten Personen. Dabei muss aber immer zuerst der Jagdpächter informiert werden. Der wichtigste Punkt bei der Gesetzesänderung ist jedoch die Möglichkeit, zukünftig Rehwild ohne Abschussplan sowohl in grünen als auch in roten Revieren bejagen zu können. Das wird eine gravierende Änderung bei dem jahrelang bestehenden Wald-Wildkonflikt sein, der damit hoffentlich endlich behoben werden kann.


2. Begrüßen Sie die Reform? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Selbstverständlich begrüße ich die längst überfällige Reform. Endlich traut sich einmal ein Minister auch an Themen heran, die einfach überarbeitet gehören und nicht sofort bei allen betroffenen Verbänden auf ein positives Echo stoßen. Gott sei Dank ist dies aber jetzt nach monatelangem Zank zwischen Forst- und Jagdministerium geglückt. Die Möglichkeit zur Abschussplanfreiheit stärkt die Eigenverantwortung von Jagdgenossenschaft und Jagdpächter vor Ort und setzt zukünftig auf Bürokratieabbau anstatt auf Einmischung des Staates und der Behörden. Die zuständigen Akteure draußen vor Ort wissen doch am besten, was in den Revieren los ist. Außerdem erfordern der Klimawandel und das Vorkommen neuer Wildarten Anpassungen bzw. Änderungen von Jagdzeiten bei einzelnen Tierarten.


3. Welche konkreten Punkte sehen Sie positiv, welche sehen Sie kritisch?
Ich stehe allen genannten Punkten in dem Gesetzentwurf positiv gegenüber, sowohl was die Aufnahme neuer Wildarten in das Jagdgesetz betrifft als auch die Anpassung von Jagdzeiten bei einzelnen Wildarten, außer beim Rehwild. Hier sollte dann auch am 31.12. die Jagdzeit zu Ende sein, wenn man schon 14 Tage früher beginnen will. Die Abschussplanfreiheit für unsere Reviere fordere ich ja schon seit Jahren und jetzt kommt endlich Bewegung in die ganze Sache.


4. Viele Menschen haben mit Jagd wenig Berührung. Was ändert sich für diese durch die Reform konkret im Alltag?
Soweit ich das überblicken kann, wird die Reform des bayerischen Jagdgesetzes keine Auswirkungen auf das Alltagsleben des Normalbürgers haben.


5. Gibt es Auswirkungen auf Spaziergänger, Waldbesucher oder Hundebesitzer? Wenn ja: welche?
Für Naturnutzer draußen in den Revieren wird es selbstverständlich Auswirkungen geben. Durch die Anpassung bzw. Änderung einzelner Jagdzeiten und die Neuaufnahme von Tierarten in das bayerische Jagdrecht werden unsere Jäger jetzt noch vermehrt in den Revieren anzutreffen sein und versuchen, die Bejagung der Tierarten im Einklang mit der Natur durchzuführen. Daher meine Bitte an alle Naturnutzer wie Spaziergänger, Gassigeher und Reiter: Leinen Sie ihre Hunde an, vor allem in der Brut- und Setzzeit von Anfang März bis Ende August, bleiben Sie auf den Wegen und meiden Sie die Zeiten der Dämmerung und Nacht. Denn hier sind nicht nur wir Jäger draußen in den Revieren unterwegs, sondern auch unser heimisches Wild. Jegliche Störungen am Tag sowie zur Nacht- und Dämmerungszeit durch Naturnutzer tragen zu höheren Verbiss- und Fegeschäden bei. Nur durch ein gutes Miteinander aller Beteiligten kann auch eine vernünftige Bejagung unserer heimischen Wildarten zur Vermeidung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft führen.


6. Es gibt auch kritische Stimmen – besonders unter Naturschützern – die Novelle würde Artenvielfalt und das Ökosystem gefährden. Wie beurteilen Sie das und was sagen Sie den Kritikern?
Diesen Kritikern sage ich klar, dass sie damit falsch liegen. Wieso soll eine Bejagung des Rehwildes ohne Abschussplan Artenvielfalt und Ökosystem gefährden? Da wird nicht anders gejagt als bisher. Mit dem Vorziehen der Jagd auf Rehböcke und Schmalrehe um 14 Tage kann sogar die Artenvielfalt und das Ökosystem gestärkt werden, da man den Verbiss und das Fegen an den Bäumen noch früher reduzieren kann, wenn es notwendig ist. Außerdem kann man mit der Anpassung der Jagdzeiten bei den Prädatoren wie Dachs und Steinmarder erheblich dazu beitragen, andere Arten wie Singvögel, Kiebitz, Brachvogel usw. noch mehr zu fördern. Ich denke, hier müssen der BN und der LBV endlich einsehen, dass die Prädatorenbejagung durch uns Jäger auch erhebliche Auswirkungen auf den Fortbestand anderer nicht jagdbarer Tierarten hat. Der Bayerische Jagdverband ist außerdem auch ein anerkannter Naturschutzverband. Wer, wenn nicht wir Jäger, weiß am besten, was Naturschutz bedeutet.


7. Das Thema Wolf/Beutegreifer ist ein besonders hitzig diskutiertes. Welche Antworten hat die Jagdrechtreform darauf – und wie bewerten Sie diese?
Die Aufnahme von Wolf und Goldschakal in das bayerische Jagdrecht ist hierzu eine wichtige Antwort, genauso wie die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. Es müssen alle beteiligten Akteure endlich einsehen, dass auch der Wolf in Zukunft gemanagt werden muss. Ein bestes Beispiel hierzu gab es vor einigen Wochen, als sich zwei Wölfe seelenruhig auf einem Kinderspielplatz in Mendorf in der Gemeinde Altmannstein im Landkreis Eichstätt aufgehalten haben. Ich möchte nicht, dass unsere Kinder und deren Eltern vor dem Wolf Angst haben müssen und schon gar nicht, dass erst etwas Schlimmes passieren muss, bevor hier reagiert wird. Daher ist Bayern auf einem guten Weg, dass der Wolf zukünftig durch uns Jäger auch bejagt werden darf, wenn es notwendig ist.


8. Der Bund Naturschutz befürchtet, dass der notwendige Waldumbau zugunsten der Jagdinteressen geschwächt wird. Was sagen Sie dazu?
Das wird sicherlich nicht so sein, sondern genau das Gegenteil wird der Fall sein. Durch die Abschussplanfreiheit und durch die bessere Prädatorenbejagung wird einerseits der Waldumbau mehr gefördert und andererseits die Artenvielfalt in Flora und Fauna gestärkt werden. Außerdem braucht es von Seiten des Bund Naturschutz wieder mehr Sacharbeit mit den anderen Verbänden, denn nur so kann man gemeinschaftlich zu einem guten Ergebnis kommen. Das einseitige Fordern gegenüber dem Jagdverband bzw. der Jägerschaft muss ein Ende haben.


9. Sie sind selbst Jäger: Was ändert sich für Sie ganz persönlich durch die Reform?
Für mich persönlich und ich denke für jeden bayerischen Jäger wird sich ändern, dass man zukünftig viel freier und gezielter Rehwild bejagen kann, wenn der Abschussplan wegfällt, und dass man endlich aus der ewigen Zahlendebatte bei den Abschüssen herauskommt. Außerdem wird der Jäger vor Ort gestärkt und die Jagdgenossenschaft unabhängiger von staatlicher Seite. In der heutigen Zeit muss das auch unbedingt mehr in den Fokus rücken.


10. Wenn Sie einem Laien simpel erklären müssten, warum die Reform sinnvoll ist (oder nicht), wie würden Sie das erklären?
Mehr Eigenverantwortung für alle vor Ort, weniger Bürokratie und endlich den Jägern und Landwirten zugestehen, dass sie auch ohne unsere Behörden gemeinsam die Jagd betreiben können.


11. Mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie: Das schreibt sich die Reform auf die Fahne, wird sie diesem Anspruch auch gerecht?
Wenn die Neuerungen anständig und von allen Betroffenen so genutzt werden, wie sie im Gesetzentwurf stehen, dann bin ich überzeugt, dass es gelingt. Hier müssen zukünftig Bauernverband, Waldbesitzerverband und auch der Bayerische Jagdverband noch mehr gemeinsam an einem Strang ziehen. Bevormundungen müssen endlich aufhören und gegenseitiges Vertrauen muss Einzug halten, dann wird die Jagdrechtsreform auch erfolgreich sein. Denn unser gemeinsames Ziel muss die Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes sein.


12. Mehr Eigenverantwortung heißt vermutlich auch mehr Arbeit für die Jäger, oder? Wie wird sich die Reform auf die Jäger vor Ort auswirken?
Das wird sich zeigen, wenn die Reform beschlossen und von den Jägern vor Ort auch so umgesetzt wird. Hierzu können Sie mich gerne in zwei Jahren fragen, wenn die Rückmeldungen unserer bayerischen Jäger vorliegen.


Zum Schluss bedanke ich mich herzlich für die Möglichkeit, unserer Bevölkerung im Landkreis Straubing-Bogen einen kurzen Einblick in die neue Jagdrechtsreform geben zu können und freue mich auf viele weitere interessante Gespräche zum Thema Jagd und Landwirtschaft bei uns im Landkreis Straubing-Bogen. Denn ohne Jagd keine Landwirtschaft und ohne Landwirtschaft keine Jagd.

Text: Straubinger Tagblatt, 05.02.2026
Fotos: Markus Landsmann

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