Hundewesen

Jagdhunde sind unsere wichtigsten und wertvollsten Jagdgefährten. Sogar laut Gesetz wird auf der Jagd der Einsatz brauchbarer Hunde geregelt. So ist in Art. 39 BayJG festgeschrieben, dass bei jeder Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserwild brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden sind. Auch der zur Nachsuche verwendete Hund muss brauchbar sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist weiter, dass in jedem Jagdrevier ein für die jeweilige Jagdart brauchbarer Hund zur Verfügung stehen muss.

Unsere Ausbildung

Weitere Informationen und Anmeldung bei

Hundeobfrau Steffi Wagner

📞 0160/92805901

Kursbeginn

04. März 2023

ort

Irlbach und Ascha